Spendenabsetzbarkeit NEU
Spenden, die Sie ab dem ersten Jänner 2017 an die KULTURFORMEN (das Institut Hartheim) überwiesen haben, müssen Sie nicht mehr in Ihrer (ArbeitnehmerInnen-) Veranlagung geltend machen. Diese finanziellen Zuwendungen müssen nunmehr vom Institut Hartheim als rechtlicher Träger der KULTURFORMEN verpflichtend direkt an das zuständige Finanzamt gemeldet werden, wo die weitere Bearbeitung automatisiert erfolgt.
Die von Ihnen geleisteten Beiträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie dem Institut Hartheim Ihren vollen Vor- und Zunamen sowie Ihr korrektes Geburtsdatum bekannt geben. Dabei ist es vor allem wichtig, dass die Schreibweise Ihres Vor- und Zunamens mit jener im Meldezettel übereinstimmen.
Dies bedeutet auch, dass Sie Ihren Spendenerlagschein nicht mehr aufzuheben brauchen und sich nicht mehr um die Eintragung in Ihre (ArbeitnehmerInnen-) Veranlagung zu kümmern haben.